Fließgewässer > Pflege und Unterhaltung

Ökologisch ausgerichtete Gewässerunterhaltung

Kleine Bäche – schonende Pflege

Die Unterhaltung kleinerer Fließgewässer ist überall dort notwendig, wo eine Nutzung dieser und ihrer Auebereichen durch den Menschen erfolgt. Laut § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes muss die Unterhaltung an den Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet sein. Gewässerunterhaltungsmaßnahmen verfolgen heute zwei wesentliche Ziele.

  1. Erhalt und Entwicklung der ökologischen Funktionsfähigkeit in und an Fließgewässern
  2. Sicherung eines möglichst schadfreien Wasserabflusses, insbesondere im Siedlungsbereich (auch im Hochwasserfall)

Der gute ökologische Zustand des Gewässers darf durch Unterhaltungsmaßnahmen nicht gefährdet werden.

Flüsse und Bäche werden in zwei Ordnungen unterteilt. Die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung obliegt der Landestalsperrenverwaltung. Die Unterhaltungslast für Gewässer II. Ordnung liegt bei den Gemeinden. Dieses Prinzip gilt unabhängig davon, ob das Gewässer landes- oder gemeindeeigne bzw. private Grundstücke durchfließt.

 

Einige der möglichen Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern sind:

  • Beräumen und Freihalten des Gewässerbettes -  wenn möglich a) naturnahe Strukturen wie Totholz, Uferabbrüche, Kiesbänke u.ä. im Gewässer belassen, b) eigendynamische Gewässerentwicklung dulden, c) Laichzeiten der Fische und Brutzeiten der Vögel beachten, d) Schonung der Sohl- und Uferstrukturen durch einen entsprechenden Sicherheitsabstand bei der Entkrautung und Mahd

 

  • Sicherung der Ufer – wenn möglich a) Anwendung ingenieurbiologisscher natürlicher Bauweisen, wie Weidenspreitanlagen, Gehölzfaschinen und Weidensteckhölzern, b) einheimische natürliche Vegetation schonen

 

  • Pflege und Entwicklung der Ufersäume – wenn möglich a) standortgerechte, heimische Baum- und Straucharten pflanzen und untypische Ufergehölze abschnittsweise umbauen, b) Eingriffe in Ufergehölze nur wo dringend notwendig, c) gebietsfremde Pflanzenarten wie den Staudenknöterich oder das Drüsige Springkraut

 

  • Kontrolle und Instandhaltung wasserwirtschaftlich erforderlicher Anlagen (Z.B Wehranlagen)
Neophyten
Neophyten, Foto: LRA Sächs. Schweiz-OE
alte Kopfweiden
pflegebedürftige Kopfweiden