Besonderer Schutz für Fließgewässer und Bachtäler
Europäisches Schutzgebietsnetz NATURA 2000
Der Bewahrung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Natur wird seitens der Europäischen Union ein hoher Stellenwert gegeben. Mit dem als NATURA 2000 bezeichneten zusammenhängenden grenzüberschreitenden europäischen Netz von Schutzgebieten werden potentiell gefährdete und bedrohte Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume geschützt.
Entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie wählten die Mitgliedsstaaten der EU geeignete Gebiete aus und versahen sie mit dem notwendigen Schutzstatus. Die Umsetzung beider Richtlinien obliegt in Deutschland den Bundesländern. Sachsen hat insgesamt 270 FFH-Gebiete und 77 Vogelschutzgebiete mit insgesamt 292.777 ha Fläche (15,9% der Landesfläche) nach Brüssel gemeldet.
Einer der geschützten Lebensraumtypen nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie sind beispielsweise die Fließgewässer mit ihrer Unterwasservegetation. Diese sind u.a. in folgenden FFH-Gebieten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Auszug Liste) vorhanden:
- Täler von Roter Weißeritz und Oelsabach
- Tälder von Vereinigter und Wilder Weißeritz
- Gimmlitztal
- Trebnitztal
- Müglitztal
- Seidewitztal mit Börnersdorfer Bach
- Polenztal
- Lachsbach- und Sebnitztal
- Gottleubatal und angrenzende Laubwälder
- …
Weiterführende Informationen zu NATURA 2000 in Sachsen finden sie hier
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Der Schutz aller europäischen Gewässer und die Schaffung einer guten Gewässerqualität ist auch das Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Eine Neuorientierung der Bewirtschaftungsweisen mit ganzheitlichem Gewässerschutz steht seit dem Start der WRRL am 22. Dezember 2000 im Vordergrund. Über Ländergrenzen hinweg werden die europäischen Gewässer in Flussgebietseinheiten zusammengefasst und gemeinsam bewirtschaftet.
Die WRRL fordert bis 2015 einen „guten Zustand“ für Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer. Nach der Bestandsaufnahme wurden Überwachungsprogramme erarbeitet, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt und mit der Umsetzung erster Maßnahmen begonnen. Die letzte Frist für die Zielerreichung liegt im Jahr 2027.
Die Vereinbarung der ökologischen Belange mit der Nutzung der Gewässer ist die Grundlage für die zukünftige Bewirtschaftungsplanung.
Weiterführende Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen finden sie hier